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LARA - Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen*

< Neues Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung
20.04.2017 12:17 Alter: 7 yrs
Aktuelles

"nein heisst nein. Das ist jetzt Gesetz."

Egal wie kurz der Rock, egal wie spät, egal wer und wann. Jede Frau hat das Recht "Nein" zu sagen! Eröffnungsrede für die Kampagne von Friederike Strack (LARA) am 20.04.2017


Postkarte für die Kampagne "nein hei§t nein. Das ist jetzt Gesetz."

Postkarte für die Kampagne "nein hei§t nein. Das ist jetzt Gesetz."

Mit dieser Botschaft, möchten wir von LARA, der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen*, auf das neue Sexualstrafrecht aufmerksam machen.

Wir freuen uns sehr mit der Kampagne „Nein heißt Nein!“ den besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung durch das neue Sexualstrafrecht bekanntzumachen. Videoclips, Postkarten und Website sind ein Teil der Aktionen, mit denen wir uns heute und im Laufe des Jahres an die Öffentlichkeit wenden.

Betroffene haben nun das Recht auf ihrer Seite, wenn sexuelle Übergriffe gegen ihren Willen geschehen. Ein „Nein“ reicht aus und muss respektiert werden!

Alle Taten, die seit dem 10. November 2016 begangen werden, fallen unter das neue Sexualstrafrecht. Betroffene müssen sich nicht mehr rechtfertigen, wenn sie einen sexuellen Übergriff erlebt hat, egal ob es sich um sexuelle Belästigungen oder Vergewaltigungen handelt.

Auch die Ungleichbehandlung bei Betroffenen mit Behinderungen wurde abgeschafft. Bisher war ein sexueller Übergriff gegen eine “widerstandsunfähige“ Person mit geringerer Strafe belegt. Ein starkes Signal, sind doch Frauen mit Behinderungen häufiger von Übergriffen betroffen!

Für LARA hat die Stärkung von Opferrechten Priorität. Daher können sich alle Frauen* jeglicher Herkunft und mit jeder Fragestellung an uns wenden.

Wir beraten und unterstützen die Frauen*, um den Umgang mit dem Erlebten zu verarbeiten. Wenn die Frau Unterstützung bei der Anzeigenerstattung zur Polizei oder bei Gerichtsprozessen wünscht, bieten wir Begleitung an.

Seit letztem Jahr ist auch in Berlin die Vertrauliche Spurensicherung möglich. Die Frauen* können nun Spuren, die durch den Übergriff entstanden sind, über die Gewaltschutzambulanz dokumentieren lassen, ohne vorher zur Polizei zu gehen. Somit können sie in Ruhe überlegen, wann und ob sie eine Anzeige erstatten möchten. LARA unterstützt und stärkt die Frauen* in ihren Entscheidungen.

Eine weitere Stärkung bietet die Psychosoziale Prozessbegleitung, die seit Anfang dieses Jahres in Anspruch genommen werden kann. Opfer schwerer Gewalttaten können eine Begleitperson bei Vernehmungen und Gerichtsprozessen beantragen. Auch dies bietet LARA an.

Wir sind froh, dass das neue Sexualstrafrecht in Deutschland einen Paradigmenwechsel eingeleitet hat. Sexuelle Selbstbestimmung wird durch das neue Gesetz gestärkt. Dadurch kann in Kürze von Deutschland die Istanbul-Konvention (2011) - Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - ratifiziert werden. Anfang März wurde der entsprechende Gesetzesentwurf im Bundestag auf den Weg gebracht.

Ab jetzt gilt: Ein „Nein“ muss respektiert werden, jederzeit und von jeder Person!

An dieser Stelle nochmals vielen Dank an Senatorin Kolat und die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung für die Unterstützung, an Frau Nikutta von der BVG und an Patricia Müller von Weite Kreise für die Realisierung der Kampagne.