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LARA - Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen*

Psychosoziale Prozessbegleitung hilft weiter!

Prozessbegleitung ist eine nicht-rechtliche Begleitung und damit ein zusätzliches Angebot für besonders schutzbedürftige Opfer. Sie umfasst die Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung für Zeug*innen, die Gewalt erlebt haben oder durch die Straftat besonders belastet sind. 

Das 3. Opferrechtsreformgesetzt trat am 21.12.2015 in Kraft, mit dem die Psychosoziale Prozessbegleitung als ein Element des Opferschutzes im Strafverfahren fest installiert wurde. Gemäß § 406g StPO haben verletzte Personen das Recht auf Beistand einer psychosozialen Prozessbegleitung.

Opfer von Straftaten haben ein Recht auf Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Damit soll vor allem die individuelle Belastung der Opfer reduziert werden. Das Gericht kann auf Antrag eine zertifizierte Prozessbegleitung beiordnen. Die Beantragung erfolgt entweder bei der Anzeigenerstattung über die Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft.

Die psychosoziale Prozessbegleitung ersetzt nicht den*die Anwält*in der Nebenklage. Rechtsberatung und rechtlicher Beistand in einem Strafverfahren ist allein Aufgabe der Anwält*innen. Die Psychosozialen Prozessbegleiter*innen sind über den LARA Verein gegen sexuelle Gewalt an Frauen e.V. angebunden und werden über das Gericht beigeordnet.

Diese Tätigkeit ist nicht Teil des Angebotes der Fachstelle.

Merkblatt zur Psychosozialen Prozessbegleitung in einem Strafverfahren

Liste der Psychosozialen Prozessbegleiter*innen in Berlin

Wir unterstützen Sie vor Gericht

Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, sind Sie als Zeugin sehr wichtig, bitte lassen Sie sich in der Rechtsberatung bei LARA beraten, damit Sie ggf. durch eine erfahrene Anwältin in der Nebenklage vertreten werden. Die Aussage in Anwesenheit des Beschuldigten kann äußerst belastend für ein Opfer sein, daher bietet LARA psychosziale Prozessbegleitung durch eine speziell qualifizierte Mitarbeiterin an.