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LARA - Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen*

Was tun nach einer Vergewaltigung

Nach einem sexuellen Übergriff ist es gut, wenn Sie

  • sich schnell Unterstützung holen, die bei Ihnen bleibt

  • innerhalb von 24 Stunden eine*n Gynäkolog*in oder eine der Rettungsstellen aufzusuchen, um Verletzungen versorgen zu lassen

  • sich auf Ansteckung mit Geschlechtskrankheiten untersuchen zu lassen

  • sich über die Möglichkeit eines HIV-Tests zu informieren

  • sich eventuell die "Pille danach" verschreiben zu lassen

  • Kleidung, Wäsche und Gegenstände, die Spuren der Gewalttat aufweisen, in Papiertüten aufbewahren und diese Beweisstücke bei einer späteren Anzeigenerstattung der Polizei übergeben

  • E-mails oder Chatverläufe, sofern vorhanden, vorsorglich sichern

  • ein Gedächtnisprotokoll anfertigen

 

Wenn Sie noch keine polizeiliche Anzeige erstatten möchten, kann eine vertrauliche Spurensicherung über die Gewaltschutzambulanz an der Charité Berlin durchgeführt werden, diese ist montags bis freitags telefonisch von 8:30 - 15:00 Uhr zu erreichen.

Telefon:  030 450 570 270

Die VSS (Spurensicherung ohne polizeiliche Anzeige nach sexualisierter Gewalt) findet dann in den ersten 72 Stunden nach der Tat in der Zeit von Montag - Freitag 8:00 - 18:00 Uhr statt. Vereinbaren Sie dazu unbedingt einen Termin und bringen Sie Ihre Krankenversicherungskarte und Ihren Personalausweis / Pass oder ein anderes Ausweisdokument mit.
Sie werden gründlich rechtsmedizinisch untersucht und alle Spuren, speziell auch die  DNA-Spuren werden für ein Jahr gelagert, ohne das Ihr Name genannt wird. In dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob sie eine Anzeige erstatten wollen. Bei einer Anzeige kann die Polizei die Spuren verwenden. Nach der Frist werden werden die Beweismittel entsorgt.

 

Ihre Rechte bei der Polizei

Sexualisierte Gewalt (auch in Ehe oder Partner*innenschaft) ist ein Verbrechen. Sie haben das Recht, anzuzeigen.
Die Polizei muss Sie anhören und eine Ermittlung einleiten. 

Die Vernehmung kann mit Hilfe von Sprachmittlung durchgeführt werden. 

Auf Wunsch können Sie von einer Frau vernommen werden.

Wenn Sie unmittelbar nach der Tat Anzeige erstatten, kann die Kriminalpolizei Sie zur ärztlichen Untersuchung bringen. Körperliche Verletzungen werden oft direkt bei der Polizei mit Fotos dokumentiert. 

Anzeige erstatten können Sie:

  • Über den polizeilichen Notruf 110.  Die Polizei kommt direkt zum Tatort und nimmt die Anzeige auf. 

  • bei jeder polizeilichen Dieststelle

  • Online über die Internetwache der Berliner Polizei. Anschließend werden Sie i.d.R. direkt bei der Kriminalpolizei vernommen. Zuständig ist die Abteilung für Delikte am Menschen, LKA 13 in der Keithstraße 30, Berlin-Tiergarten.

  • Auch wenn Sie bei einer Dienststelle angezeigt haben, werden Sie danach zur Kriminalpolizei vorgeladen.

  • direkt bei der Staatsanwaltschaft

  • Je nach Schwere des Deliktes kann eine Anzeige nicht mehr zurückgezogen werden. Die Verfolgung liegt dann im öffentlichen Interesse (Offizialdelikt). Deshalb ist es gut, wenn Sie selbst die Entscheidung über eine Anzeige treffen.

  • Sie können sich vorher z. B. bei LARA informieren, denn eine Anzeige muss nicht sofort nach der Tat erfolgen. Vergewaltigung z.B. verjährt erst nach 20 Jahren.

  • Sie haben das Recht eine*n Anwält*in hinzuzuziehen, die*der Sie begleitet. Kostenlose Erstberatung hier.

  • Stellen Sie am besten vor der polizeilichen Vernehmung einen Antrag auf Psychosoziale Prozessbegleitung

 

Eine Vergewaltigung, ganz gleich, ob durch einen fremden oder einen vertrauten Menschen verübt, kann einen Schock auslösen.

Sie können sich für Stunden bis zu einigen Tagen aus Ihrem normalen Leben herausgeworfen fühlen.

Sie sind möglicherweise ständig unruhig und angespannt, niedergeschlagen oder erschöpft. Vielleicht fühlen Sie sich wie erstarrt und betäubt.

Auch wenn der Schock abgeklungen ist, können immer wieder Symptome wie Angst, Schlafstörungen und Albträume auftreten.

All diese Gefühle sind normal und gehen meist nach einigen Wochen bis Monaten von selbst wieder zurück. Eine Umgebung, in der Sie sich sicher und aufgehoben fühlen, ist dabei hilfreich.

Vielleicht achten Sie jetzt besonders auf Ihre Bedürfnisse, oder erinnern sich daran, was Ihnen früher in Belastungssituationen oder Krisen geholfen hat.

Auch Angehörige, Partner*innen und Freund*innen können Sie unterstützen. Wenn Sie sich nicht stabil fühlen oder Suizidgedanken haben, sollten Sie sich professionelle Hilfe suchen, z.B. beim Berliner Krisendienst oder bei LARA.

  • Was_tun.mp3

    Was tun nach einer Vergewaltigung

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein alltägliches und branchenübergreifendes Problem und stellt keinen Einzelfall dar. Trotz klarer Gesetzeslage greifen viele Arbeitgeber*innen nicht ein oder sind in solchen Situationen überfordert. Viele Betroffene wissen zudem nicht, dass sie das Recht auf Ihrer Seite haben:

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) verpflichtet Ihre*n Arbeitgeber*in zu vorbeugenden Maßnahmen zu Ihrem Schutz. Häufig genug werden jedoch keine Maßnahmen getroffen. Sollten Sie sexuelle Belästigung an Ihrem Arbeitsplatz erfahren, haben Sie außerdem das Recht auf Schutz durch ihre*n Arbeitgeber*in. Außerdem können Sie sich in einem solchen Fall an die Beschwerdestelle Ihres Betriebs wenden, die gesetzlich ebenfalls vorgeschrieben ist.

Übergriffe dieser Art sind sehr häufig mit einem Machtgefälle verbunden. Häufig genug sind Betroffene in ihrer Existenz von dem Arbeitsplatz abhängig, wodurch es schwieriger wird sich zur Wehr zu setzen und sich ausreichend zu schützen. Aber Sie müssen diese Situation nicht alleine bewältigen! Wir unterstützen und beraten Sie, wenn Sie Übergriffen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind oder waren udn suchen mit Ihnen gemeinsam nach möglichen Lösungen.

Wichtige Adressen

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Download Flyer für Betroffene von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
Grenzen setzen – Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?

Downloads

Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist in Deutschland gesetzlich verankert. Gleichzeitig erleben Frauen Tag für Tag Angriffe, die sie als Frau verletzen. Diskriminierung, Belästigung, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind Probleme unserer Gesellschaft, die vorrangig auf dieser Ebene wirkungsvoll bekämpft werden müssen. Frauen wehren sich oft mit Erfolg gegen Angriffe.
Trotzdem kann jede Frau Opfer einer Vergewaltigung werden.

Die traumatische Erfahrung

Es gibt viele Wege, eine Gewalttat zu überwinden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren eigenen Weg zu finden. Viele Frauen, die zu uns kommen, haben lange mit niemandem über die Tat gesprochen und sich damit zunehmend einsam gefühlt. Gründe für das Schweigen sind Angst vor Ablehnung und Scham oder das Gefühl, sie hätten selbst dazu beigetragen. Ein Grundsatz unserer Beratung ist, dass ausschließlich der Täter für den Übergriff verantwortlich ist.

Wir unterstützen Sie vor Gericht

Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, sind Sie als Zeugin sehr wichtig, bitte lassen Sie sich in der Rechtsberatung bei LARA beraten, damit Sie ggf. durch eine erfahrene Anwältin in der Nebenklage vertreten werden. Die Aussage in Anwesenheit des Beschuldigten kann äußerst belastend für ein Opfer sein, daher bietet LARA psychosziale Prozessbegleitung durch eine speziell qualifizierte Mitarbeiterin an.

Sexuelle Übergriffe in Ehe und Partnerschaft

In Liebesbeziehungen und Ehe gilt das sexuelle Selbstbestimmungsrecht genauso wie an jedem anderen Ort. Dennoch sind viele Frauen* in ihren Beziehungen sexualisierter Gewalt ausgesetzt - Sie sind mit Ihren Erfahrungen nicht alleine und haben ein Recht auf Unterstützung!

Mythen über Vergewaltigung

In unserer Gesellschaft gibt es viele Bilder in den Köpfen zu sexualisierter Gewalt. Betroffenen wird hierbei häufig die Schuld oder eine Mitverantwortung an dem gegeben, was ihnen passiert (ist). Keine Betroffene* ist verantwortlich dafür, dass sie Gewalt erleben musste und es wird Zeit, dass sich diese Bilder verändern! In unserem Flyer sind gängige Mythen und unsere Antwrórt darauf zu lesen.