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LARA - Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen*

Was können Sie nach einer Vergewaltigung tun?

Die Fach-Stelle LARA e.V. unterstützt Frauen,

die von sexualisierter Gewalt betroffen sind.

 

Manche Menschen wollen Macht über andere Menschen haben.

Sie wollen über andere Menschen bestimmen.

Dafür benutzen manche Menschen Gewalt.

Auch beim Sex.

Aber das dürfen sie nicht.

Wir sagen dazu sexualisierte Gewalt.

 

Sie haben eine andere Form von Gewalt erlebt?

Dann kann LARA e.V. Sie auch beraten.

 

Befinden Sie sich in akuter Gefahr?

Dann rufen Sie die Polizei.

Die Nummer ist 110.

 

Das ist wichtig:

Wenn die Polizei gerufen wird,

dann macht die Polizei eine Anzeige.

Ob sie wollen oder nicht.

 

Vergewaltigung bedeutet:

Eine Person zwingt eine andere Person zum Sex.

Obwohl diese andere Person das nicht möchte.

Zu Sex gehören auch noch andere Dinge als der Geschlechts-Verkehr.

Vergewaltigung ist ein Verbrechen.

Es gibt etwas Neues in Berlin:

die Gewalt-Schutz-Ambulanz

Vielleicht möchten Sie jetzt noch keine Anzeige erstatten.

Dann können Sie trotzdem zur Gewalt-Schutz-Ambulanz gehen.

Die Gewalt-Schutz-Ambulanz ist an der Charité Berlin.

Die Gewalt-Schutz-Ambulanz kann alle Spuren

von der Vergewaltigung aufschreiben.

Das ist vertraulich.

Das bedeutet:
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Gewalt-Schutz-Ambulanz dürfen nichts weiter erzählen.

Die Gewalt-Schutz-Ambulanz hebt die Spuren für 1 Jahr auf.

Vielleicht möchten Sie erst später in dem Jahr eine Anzeige erstatten.

Dann kann die Polizei die Spuren bei der Gewalt-Schutz-Ambulanz abholen.

Sie können die Gewalt-Schutz-Ambulanz telefonisch erreichen.

Montags bis freitags von 8:30 bis 15:00 Uhr.

Die Telefon-Nummer ist: 030 – 450 570 270

Sie müssen einen Termin vereinbaren.

Bei dem Termin sichert die Gewalt-Schutz-Ambulanz alle Spuren von der Tat.

Die Spuren-Sicherung passiert in den ersten 3 Tagen nach der Tat.

Die Termine sind immer:

  • montags bis freitags
    von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Bringen Sie bitte mit:

  • Ihre Kranken-Versicherungs-Karte
  • Ihren Personal-Ausweis
    oder Ihren Pass
    oder eine andere Ausweis-Möglichkeit

Die Spuren-Sicherung von der Gewalt-Schutz-Ambulanz zählt vor Gericht.

Wenn Sie nicht zu der Gewalt-Schutz-Ambulanz gehen möchten,

können Sie auch zu Ihrer Ärztin.

Sie schreibt auf, was passiert ist.

 

Gehen Sie zu einer Frauen-Ärztin.

Gehen Sie am besten in den ersten 24 Stunden nach der Tat dorthin.

Die Frauen-Ärztin kann:

  • Verletzungen behandeln
  • untersuchen:

Haben Sie sich mit Geschlechts-Krankheiten angesteckt?

  • Sie über einen Aids-Test informieren

Aids ist eine schlimme Krankheit.

  • Ihnen die Pille danach verschreiben
  • vielleicht die Spuren und Untersuchungs-Ergebnisse
    aufschreiben oder fotografieren

Vielleicht wollen Sie später eine Anzeige machen.

Dann ist das wichtig.

 

Heben Sie am besten auch alle Beweis-Mittel auf.

Zum Beispiel:

  • Kleidung
  • Unterwäsche
  • andere Sachen, 
    die der Täter bei der Tat berührt hat

Heben Sie diese Dinge am besten in Papier-Tüten auf.

Anzeige bei der Polizei

Sexuelle Gewalt ist ein Verbrechen.

Auch in einer Ehe oder einer Beziehung.

Sie haben das Recht, eine Anzeige zu erstatten.

Die Polizei muss Sie anhören.

Und eine Ermittlung anfangen.

Sie können bei der Polizei auch eine Übersetzerin bekommen.

Vielleicht möchten Sie nicht mit einem Polizisten sprechen.

Weil Sie nicht mit einem Mann sprechen möchten.

Dann können Sie das sagen.

Die Polizei versucht,

dass Sie mit einer Polizistin sprechen können.

Das ist aber leider nicht immer möglich.

 

Die Polizei kann Sie auch zur Untersuchung bei einer Ärztin bringen.

Wenn Sie direkt nach der Tat zur Polizei gehen.

Die Polizei macht auch Fotos von Ihren Verletzungen.

Das können Sie machen, wenn Sie eine Anzeige erstatten wollen:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten,

wenn Sie eine Anzeige erstatten wollen:

 

Gehen Sie am besten direkt zur Kriminal-Polizei.

Damit Sie nicht öfters befragt werden.

Die richtige Abteilung heißt:

Abteilung für Delikte am Menschen.

Die Abteilung ist im LKA 13.

LKA ist die Abkürzung für:

Landes-Kriminal-Amt.

Die Adresse vom LKA 13 ist:

Keithstraße 30, Berlin-Tiergarten

 

Das LKA 13 befragt Sie.

Dann beginnt eine Ermittlung.

 

Vielleicht sind Sie erst zu einer anderen Abteilung gegangen.

Und haben dort eine Anzeige gemacht.

Dann lädt die Kriminal-Polizei Sie danach zu sich ein.

 

Rufen Sie die Polizei an.

Die Nummer ist 110.

Oder gehen Sie zur nächsten Polizei-Dienst-Stelle.

 

Machen Sie eine Anzeige bei der Staats-Anwalt-Schaft.

 

Geben Sie eine schriftliche Aussage bei der Polizei ab.

Aber:

Vielleicht sagt die Staats-Anwalt-Schaft oder das Gericht:

Kommen Sie bitte persönlich vorbei.

Dann müssen Sie persönlich aussagen.

 

Manche Anzeigen können nicht mehr zurückgenommen werden.

Es kommt darauf an:

Wie schwer war die Tat?

Deswegen ist es gut:

Sie treffen selbst die Entscheidung:

Will ich eine Anzeige erstatten?

LARA e.V. kann Sie darüber informieren.

Eine Anzeige muss nicht sofort nach der Tat passieren.

Eine Vergewaltigung können Sie noch nach sehr vielen Jahren anzeigen.

Bitte sprechen Sie mit einer Rechts-Anwältin.

Sie brauchen Zeit zum Heilen

Eine Vergewaltigung kann einen Schock auslösen.

Egal ob der Täter ein Fremder war.

Oder ein vertrauter Mensch.

Vielleicht fühlen Sie sich aus Ihrem normalen Leben gerissen.

Vielleicht sind Sie ständig:

  • unruhig
  • angespannt
  • traurig
  • erschöpft

Vielleicht fühlen Sie sich:

  • erstarrt

Das bedeutet:

Sie haben das Gefühl,

dass Sie nichts mehr machen können.

  • betäubt

Vielleicht haben Sie immer wieder:

  • Angst
  • Schlaf-Störungen
  • Albträume

Auch wenn der erste Schock vorbei ist.

 

Alle diese Gefühle sind normal.

Heilung braucht Zeit.

Das kann Wochen oder Monate dauern.

Eine sichere Umgebung hilft dabei.

Ihr Körper und Ihre Seele müssen verstehen:

Die Gefahr ist vorbei.

Achten Sie besonders auf Ihre Bedürfnisse.

Überlegen Sie:

Was hat mir früher in Belastungs-Situationen oder Krisen geholfen?

Vielleicht hilft Ihnen die Unterstützung von:

  • Ihren Angehörigen
  • Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin
  • Ihren Freunden und Freundinnen

    Sexuelle Belästigung am Arbeits-Platz

    Sexuelle Belästigung am Arbeits-Platz kommt sehr oft vor.

    Sexuelle Belästigung ist eine Form von Gewalt.

    Es gibt verschiedene Formen von sexueller Belästigung.

    Zum Beispiel:

    • sexuelle Anspielungen
    • doppel-deutige Worte oder Gesten
    • aufdringliche und unangenehme Blicke
    • Nachrichten mit sexuellem Inhalt

    Und Sie möchten diese Nachrichten nicht bekommen.

    • Jemand zeigt Ihnen porno-grafische Bilder oder Videos.

    Oder jemand sendet Ihnen solche Bilder oder Videos.

    Und Sie möchten das nicht.

    • sexuelle Berührungen
    • Jemand droht Ihnen sexualisierte Gewalt an.
    • sexualisierte Gewalt-Handlungen

    Gewalt ist eine Form, um Macht zu zeigen.

    Bei sexualisierten Gewalt-Handlungen zeigt eine Person ihre Macht durch sexuelle Handlungen.

    Zum Beispiel fasst die Person einer Frau einfach an den Hintern.

    Und die Frau will das nicht.

    Es gibt ganz klare Gesetze gegen sexuelle Belästigung.

    Aber viele Arbeit-Geber und Arbeit-Geberinnen machen trotzdem nichts.

    Viele Arbeit-Geber und Arbeit-Geberinnen sind überfordert mit der Situation.

    Viele Betroffene von sexueller Belästigung kennen die Gesetze nicht genau.

    Das allgemeine Gleich-Stellungs-Gesetz bestimmt:

    Arbeit-Geber und Arbeit-Geberinnen müssen Regeln aufstellen.

    Damit es nicht zu sexueller Belästigung kommt.

     

    Das passiert aber oft nicht.

    Das Gesetz sagt auch:

    Arbeit-Geber müssen Arbeit-Nehmer schützen.

    Und es muss eine Beschwerde-Stelle im Betrieb geben.

    Da können Betroffene von sexueller Belästigung sich beschweren.

    Oft geht es bei sexueller Belästigung um Macht.

    Die Betroffenen brauchen Ihren Arbeits-Platz.

    Deswegen haben die Opfer manchmal Angst, sich zu wehren.

     

    Sind Sie Opfer von sexueller Belästigung geworden?

    Sie sind nicht allein.

    LARA e.V. unterstützt und berät Sie.

    LARA e.V. sucht zusammen mit Ihnen nach einer Lösung.

    Das Recht auf sexuelle Selbst-Bestimmung steht in Deutschland im Gesetz

    Sexuelle Selbst-Bestimmung bedeutet:

    Jede Person kann frei entscheiden:

    • Möchte ich mit dieser Person Sex haben?
    • Möchte ich eine sexuelle Beziehung mit dieser Person haben?
    • Möchte ich von dieser Person sexuell berührt werden?

    Trotzdem erleben Frauen jeden Tag Angriffe.

    Das sind Probleme in unserer Gesellschaft:

    • Diskriminierung
    • Belästigung
    • sexuelle Nötigung

    Das sind sexuelle Berührungen, die man nicht will.

    • Vergewaltigung

    Diese Probleme müssen wir bekämpfen.

    Frauen wehren sich oft mit Erfolg gegen Angriffe.

    Trotzdem kann jede Frau Opfer von einer Vergewaltigung werden.

    Das neue Gesetz sagt: Nein heißt Nein.

    Wir unterstützen Sie vor Gericht

    Sie sind eine sehr wichtige Zeugin, wenn es zu einem Gerichts-Verfahren kommt.

    Bitte lassen Sie sich in der Rechts-Beratung von LARA e.V. beraten.

    Damit Sie eine gute Anwältin bekommen.

    Die Zeugen-Aussage kann sehr belastend sein.

    LARA e.V. bietet psycho-soziale Prozess-Begleitung an.

    Das bedeutet:

    Jemand begleitet Sie zum Gericht.

    Jemand unterstützt Sie bei Gericht.

    Die Mitarbeiterinnen von LARA e.V. haben dafür eine spezielle Ausbildung gemacht.

    Sexuelle Übergriffe in Ehe und Partnerschaft

    Das Recht auf sexuelle Selbst-Bestimmung gilt auch in Partnerschaften.

    Trotzdem machen viele Frauen in Partnerschaften

    Erfahrungen mit sexueller Gewalt.

    Sie sind mit Ihren Erfahrungen nicht allein.

    Sie haben ein Recht auf Unterstützung.

    Die traumatische Erfahrung

    Es gibt viele Möglichkeiten, eine Gewalt-Tat zu verarbeiten.

    Wir unterstützen Sie dabei, Ihren eigenen Weg zu finden.

    Viele Frauen fühlen sich nach so einer Tat sehr einsam.

    Weil sie mit niemandem über die Tat reden.

    Vielleicht weil sie sich schämen.

    Oder weil die Frauen Angst vor Ablehnung haben.

    Oder weil sie sich schuldig fühlen.

     

    Aber wir bei LARA e.V. sagen:

    Sie sind nicht schuld.

    Nur der Täter ist schuld.

    Wir unterstützen Sie.

    Falsche Vorstellungen über Vergewaltigung

    In unserer Gesellschaft gibt es viele falsche Vorstellungen zum Thema: sexuelle Gewalt.

    Die Gesellschaft gibt oft den Opfern von sexueller Gewalt die Schuld.

    Die Gesellschaft gibt den Opfern die Schuld für die Tat.

    Und die Gesellschaft gibt den Opfern die Verantwortung für die Tat.

    Aber kein Opfer ist verantwortlich für die sexuelle Gewalt.

    Und kein Opfer hat Schuld an der sexuellen Gewalt.

    Es wird Zeit, dass die Gesellschaft so etwas nicht mehr denkt.

    Wir haben ein Falt-Blatt gemacht.

    Auf dem Falt-Blatt stehen viele falsche Vorstellungen zum Thema sexuelle Gewalt.

    Und die richtige Antwort darauf.

    Wichtige Telefon-Nummern

    Gewalt-Schutz-Ambulanz
    030 – 450 570 270

    Polizei LKA 13
    030 – 46 64  0

    Staats-Anwaltschaft beim Land-Gericht
    030 – 90 14 0

    BIG-Hotline: Telefon-Nummer für häusliche Gewalt
    BIG ist die Abkürzung für: Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen
    Telefon-Nummer: 030 – 61 10 300

    Frauen-Treffpunkt
    Selchowerstraße 11, 12049 Berlin
    Telefon-Nummer: 030 – 622 22 60 und 030 – 621 20 05

    Frauen-Treffpunkt
    Torstraße 112, 10119 Berlin
    Telefon-Nummer: 030 – 448 45 28

    Frauen-Beratungs-Stelle TARA
    Ebersstraße 58, 10827 Berlin
    Telefon-Nummer: 030 – 78 71 83 40

    Frauenberatung BORA
    Albertinenstraße 1, 13086 Berlin
    Telefon-Nummer: 030 – 92 74 707

    Interkulturelle Initiative
    Teltower Damm 4, 14169 Berlin
    Telefon-Nummer: 030 – 80 19 59 80

    Wildwasser
    Selbsthilfe und Beratung
    Friesenstr. 6, 10965 Berlin
    Telefon-Nummer: 030 – 69 39 192

    Rettungs-Stellen von einigen Berliner Kliniken

    Charité Campus Mitte Rudolf-Nissen-Haus
    Der Eingang ist in der Philippstraße 10, 10117 Berlin
    Telefon-Nummer: 030 – 450 531 000

    Klinikum Campus Benjamin 
    Klingsorstraße 107, 12203 Berlin
    Telefon-Nummer: 030 – 844 530 15

    Vivantes Klinikum Neukölln 
    Rudower Straße 48, 12351 Berlin
    Telefon-Nummer: 030 – 130 143 102

    Vivantes Klinikum Hellersdorf 
    Myslowitzer Straße 45, 12621 Berlin
    Telefon-Nummer: 030 – 130 172 112